Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?

Ein Verkehrsunfall kommt völlig unvorhergesehen und sorgt im ersten Moment für Hektik. Umso wichtiger ist es, besonnen zu handeln: Von der richtigen Unfallstellensicherung über die rechtssichere Spurensicherung bis hin zur Geltendmachung Ihrer vollen Schadensersatzansprüche.

5 Sofortmaßnahmen am Unfallort

Schritt-für-Schritt Anleitung für die ersten Minuten nach der Kollision.

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1. Unfallstelle sichern

Ruhe bewahren. Warnweste anziehen, Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck im ausreichenden Abstand (Innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn mind. 150 m) aufstellen.

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2. Notruf & Erste Hilfe

Verschaffen Sie sich Überblick: Gibt es Verletzte? Bei Personenschäden sofort Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst (112) sowie Polizei (110) verständigen.

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3. Beweissicherung

Bevor Fahrzeuge bewegt werden: Machen Sie mit dem Smartphone Übersichtsfotos des Unfallorts, der Endstellungen der Fahrzeuge, der Straßensituation und aller Beschädigungen.

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4. Daten austauschen

Notieren Sie Amtliches Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrers/Halters, Versicherungsgesellschaft sowie Namen und Telefonnummern von Zeugen.

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5. Gutachter kontaktieren

Rufen Sie noch am selben Tag Ihren freien KFZ-Sachverständigen an. Akzeptieren Sie keine vorschnellen Angebote der gegnerischen Versicherung.

Ablauf bei unverschuldetem Unfall

So begleiten wir Sie vom ersten Anruf bis zur vollständigen Auszahlung der Schadenssumme.

1. Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns unter 0151 56480687 an oder senden Sie Unfallfotos per WhatsApp. Wir beraten Sie unverbindlich.

2. Vor-Ort-Besichtigung

Wir begutachten Ihr Fahrzeug an Ihrer Wunschadresse, am Arbeitsplatz oder in der Reparaturwerkstatt.

3. Gutachtenerstellung

Erstellung des rechtssicheren Schadensgutachtens binnen 24h und Übermittlung an Versicherung/Anwalt.

4. Auszahlung & Abschluss

Die gegnerische Versicherung überweist die Schadenssumme auf Ihr Konto. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Häufig gestellte Fragen nach einem Unfall

Muss ich den Schaden meiner eigenen Versicherung melden?

Ja, es empfiehlt sich, die eigene Versicherung rein vorsorglich über den Unfall zu informieren. Wenn Sie jedoch keine Schuld tragen, erfolgt die komplette Regulierung über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Wer bezahlt den Gutachter nach dem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten des freien Gutachters. Sie treten über eine Abtretungserklärung keine eigenen Mittel ab.

Was passiert, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist?

Bei unklarer Haftungslage sollte unbedingt die Polizei hinzugerufen werden. Zudem raten wir dringend zur Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Ein neutrales Beweissicherungsgutachten stellt sicher, dass alle Unfallspuren gerichtsverwertbar dokumentiert sind.