Häufig gestellte Fragen
Nach einem Unfall tauchen viele Fragen auf. Hier finden Sie einfache und ehrliche Antworten zu Ihren Rechten, den Kosten und dem Ablauf in Wuppertal, Düsseldorf und ganz NRW.
Unfallverhalten & Begutachtung
Tief durchatmen und die Stelle absichern (Warnweste anlegen, Warnblinker an, Warndreieck aufstellen). Wenn jemand verletzt ist, leisten Sie Erste Hilfe und rufen sofort die 112.
Machen Sie mit dem Smartphone übersichtliche Fotos vom Unfallort und allen Schäden. Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners sowie Kontakte von Zeugen. Rufen Sie mich danach direkt an – ich begleite Sie Schritt für Schritt durch das weitere Vorgehen.
Weil die Versicherung des Unfallgegners naturgemäß versuchen wird, die Schadenssumme möglichst niedrig zu halten. Ich als Ihr freier Gutachter stehe auf Ihrer Seite und sichere Ihre Ansprüche lückenlos ab:
- Wertminderung: Entschädigung dafür, dass Ihr Auto nun ein Unfallfahrzeug ist.
- Nutzungsausfall: Geld für die Tage, an denen Sie das Auto nicht nutzen können.
- Verdeckte Schäden: Exakte Erfassung von Schäden unter der Karosserie.
- Rechtssicherheit: Ein verbindliches Gutachten, das vor Versicherungen Bestand hat.
Nein, überhaupt nicht! Ich komme direkt zu Ihnen – egal ob zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Ich bin in ganz Wuppertal, Düsseldorf, Solingen, Remscheid und der gesamten Region flexibel für Sie unterwegs.
Ich untersuche Ihr Fahrzeug gründlich vor Ort, mache Fotos und messe bei Bedarf die Lackschichtdichte. Im fertigen Gutachten finden Sie:
- Eine lückenlose Foto-Dokumentation aller Schadensstellen
- Exakte Reparaturkosten nach offiziellen Herstellervorgaben
- Ermittlung von Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfallklasse
Ihre Rechte & Versicherung
Ja, auf jeden Fall! Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, haben Sie laut Gesetz das freie Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf Vorschläge der gegnerischen Versicherung einlassen.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für den Gutachter zu 100 %. Über eine einfache Abtretungserklärung rechne ich direkt mit der Versicherung ab – Sie müssen keinen Cent im Voraus bezahlen.
Sie müssen diesen Gutachter nicht an Ihr Auto lassen. Da er für die gegnerische Versicherung arbeitet, fällt seine Schadensschätzung häufig geringer aus. Sagen Sie höflich ab und teilen Sie mit, dass Sie bereits einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragt haben.
Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei winzigen Bagatellschäden (unter ca. 750–1.000 €). Bei größeren Schäden verschenken Sie Geld, da eine Werkstatt weder den Wertverlust Ihres Autos noch die Nutzungsausfallentschädigung berechnen darf. Zudem hat ein Kostenvoranschlag vor Gericht keine juristische Beweiskraft.
Ja, das nennt sich fiktive Abrechnung. Sie haben das Recht, sich die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten direkt auf Ihr Bankkonto überweisen zu lassen, anstatt das Fahrzeug sofort in einer Werkstatt reparieren zu lassen.
Ja. Im Haftpflichtfall bestimmen ganz alleine Sie, wo Ihr Auto repariert wird. Sie haben Anspruch auf eine Reparatur in einer qualifizierten Marken-Fachwerkstatt und müssen sich nicht auf Partnerwerkstätten der Versicherung verweisen lassen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie mich einfach kurz an oder schreiben Sie mir direkt bei WhatsApp. Ich helfe Ihnen persönlich und unkompliziert weiter.