Häufig Gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie klare, verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Schadensabwicklung, Honorarübernahme, Gutachterwahl und Reparaturrechte in Wuppertal, Düsseldorf und ganz NRW.

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Unfallverhalten & Begutachtung

Sichern Sie zuerst unverzüglich die Unfallstelle (Warnweste anlegen, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen). Leisten Sie bei Verletzten sofort Erste Hilfe und verständigen Sie Polizei (110) sowie Rettungsdienst (112).

Machen Sie mit Ihrem Smartphone Übersichtsfotos von der Unfallstelle und den Beschädigungen aller Fahrzeuge. Notieren Sie amtliche Kennzeichen, Namen, Adressen und Versicherungsdaten aller Beteiligten sowie Kontakte von Zeugen. Kontaktieren Sie danach umgehend Ihren freien KFZ-Gutachter zur Beweissicherung.

Ein unabhängiger KFZ-Gutachter bewertet den Schaden objektiv, rechtssicher und ausschließlich in Ihrem Interesse. Das Gutachten weist nicht nur reine Werkstattkosten nach, sondern kalkuliert entscheidende Zusatzpositionen:

  • Merkantile Wertminderung: Entschädigung für den Wertverlust als Unfallfahrzeug.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Täglicher Ausgleichssatz während der Reparaturdauer.
  • Restwert- & Wiederbeschaffungswert: Exakte Werte bei wirtschaftlichem Totalschaden.
  • Gerichtsfeste Spurensicherung: Lückenloser Beweis gegenüber Versicherungen.

Sie müssen nirgendwo hinfahren! Wir bieten einen vollflexiblen mobilen Service: Unser Gutachter kommt direkt zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in Ihre Reparaturwerkstatt in Wuppertal, Düsseldorf, Solingen, Remscheid, Mettmann und ganz NRW.

Nach der Vor-Ort-Untersuchung samt elektronischer Lackdickenmessung und Systemdiagnose ermitteln wir die Schadensdaten mit Audatex/DAT Software. Das vollständige Gutachten beinhaltet:

  • Vollständige Fotodokumentation aller Schäden und Karosserieteile
  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
  • Einstufung des Wiederbeschaffungs- und Restwertes
  • Berechnung der Wertminderung & Nutzungsausfallklasse

Ihre Rechte & Versicherung

Ja, absolut! Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden garantiert Ihnen § 249 BGB das Recht auf freie Gutachterwahl. Lassen Sie sich keinesfalls von der Versicherung des Unfallgegners vorschreiben, welchen Gutachter Sie nutzen müssen.

Nein. Bei reine Fremdschuld (Haftpflichtfall) muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den freien Gutachter zu 100% tragen. Wir rechnen das Honorar über eine Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung an Ihr Fahrzeug zu lassen. Da dieser im wirtschaftlichen Interesse der Regulierungsgesellschaft arbeitet, wird der Schaden oft zu niedrig angesetzt. Lehnen Sie das Angebot freundlich ab und verweisen Sie auf Ihren eigenen freien Gutachter.

Ein Kostenvoranschlag ist bei größeren Schäden (über der Bagatellgrenze von ca. 750–1.000 €) unzureichend. Er enthält keine Feststellungen zur merkantilen Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder zum Restwert. Zudem besitzt er vor Gericht keine volle Beweiskraft.

Ja, das nennt sich fiktive Abrechnung. Sie haben das Recht, sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten direkt auf Ihr Bankkonto auszahlen zu lassen, anstatt den Wagen in einer Werkstatt reparieren zu lassen.

Ja, Sie genießen bei einem Haftpflichtschaden freie Werkstattwahl. Sie dürfen das Fahrzeug in der Marken-Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und müssen sich nicht auf Partnerwerkstätten der Versicherung einlassen.

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Wir stehen Ihnen rund um die Uhr persönlich zur Seite. Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns Ihre Frage per WhatsApp!