KFZ-Begriffe verständlich erklärt – Ihr Wegweiser im Schadendschunge

Hand aufs Herz: Wer hat nach einem Unfall schon den Kopf frei für Paragraphen und Versicherungschinesisch? Wenn Begriffe wie Restwertbörse, merkantile Wertminderung oder 130-Prozent-Regel fallen, raucht einem schnell der Kopf. Dabei geht es hier um Ihr Geld und Ihr Recht.

Als Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter in Wuppertal ist es mir wichtig, dass Sie nicht nur ein Stück Papier in der Hand halten, sondern auch verstehen, was darin steht. Transparenz ist die Basis für eine faire Schadensregulierung. Deshalb habe ich dieses Lexikon ins Leben gerufen: Hier übersetze ich die wichtigsten Fachbegriffe der Gutachterwelt in echtes Deutsch.

Abmeldekosten

  • Definition: Kosten, die bei der zuständigen Zulassungsstelle anfallen, um ein verunfalltes Fahrzeug (meist bei Totalschaden) außer Betrieb zu setzen.

  • Relevanz: Bei einem Haftpflichtschaden ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Oft wird hierfür eine Pauschale (ca. 5–10 €) ohne Einzelnachweis gewährt.

Bagatellschadengrenze

  • Definition: Eine wertmäßige Grenze (aktuell ca. 750 € bis 1.000 €), unterhalb derer ein Schaden als geringfügig gilt.

  • Relevanz: Liegt der Schaden darunter, zahlt die Versicherung meist kein volles Gutachten. Wir von Bronze Gutachten prüfen vorab für Sie, ob die Erstellung eines Gutachtens wirtschaftlich sinnvoll und erstattungsfähig ist.

Beweissicherung

  • Definition: Die systematische Aufnahme aller unfallrelevanten Daten, Spuren am Fahrzeug und der Umgebung unmittelbar nach dem Ereignis.

  • Relevanz: Unverzichtbar für die Klärung der Schuldfrage. Ein professionelles Gutachten sichert Beweise rechtssicher, falls es später zum Rechtsstreit kommt.

 E – H

Fiktive Abrechnung

  • Definition: Der Geschädigte lässt sich den im Gutachten ermittelten Schadensbetrag netto auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich (in einer Werkstatt) durchzuführen.

  • Relevanz: Beliebt bei älteren Fahrzeugen oder kleinen optischen Mängeln. Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird hierbei nicht ausgezahlt, da sie nicht angefallen ist.

Gutachter-Wahlrecht

  • Definition: Das gesetzlich verankerte Recht des Geschädigten (im Haftpflichtfall), einen freien und unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.

  • Relevanz: Versicherungen versuchen oft, eigene Gutachter zu schicken. Diese agieren jedoch im Interesse der Versicherung. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihnen die volle Schadenssumme.

H-Kennzeichen (Oldtimer)

  • Definition: Ein spezielles Kennzeichen für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und dem „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“ entsprechen.

  • Relevanz: Erfordert ein Gutachten nach § 23 StVZO. Es bietet steuerliche Vorteile und freie Fahrt in Umweltzonen.

 I – M

Merkantiler Minderwert

  • Definition: Der finanzielle Wertverlust, den ein Fahrzeug erleidet, weil es nach einem Unfall trotz fachgerechter Reparatur als „Unfallwagen“ gilt.

  • Relevanz: Diesen Betrag muss die Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten zahlen. Ohne Gutachten wird dieser Punkt oft „vergessen“ oder zu niedrig angesetzt.

Marktwertermittlung (Oldtimer)

  • Definition: Die Bestimmung des Preises, der für ein bestimmtes klassisches Fahrzeug im aktuellen Privatmarkt erzielt werden kann.

  • Relevanz: Wichtig für den Verkauf oder als Basis für Kasko-Versicherungstarife, damit der Liebhaberwert im Ernstfall abgesichert ist.

 N – R

Nutzungsausfallentschädigung

  • Definition: Eine tägliche Geldpauschale, die dem Geschädigten zusteht, wenn er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann und keinen Mietwagen nimmt.

  • Relevanz: Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Ein Gutachter stuft Ihr Fahrzeug in die richtige Gruppe ein, um die maximale Entschädigung zu sichern.

Restwert

  • Definition: Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielt.

  • Relevanz: Bei einem Totalschaden zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab. Wir ermitteln realistische Restwerte, damit Sie nicht benachteiligt werden.

 S – Z

Totalschaden (Wirtschaftlich)

  • Definition: Wenn die kalkulierten Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

  • Relevanz: In diesem Fall zahlt die Versicherung meist nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wir berechnen genau, ob sich eine Reparatur im Rahmen der 130%-Regel noch lohnt.

Wiederbeschaffungswert

  • Definition: Die Summe, die ein Geschädigter aufwenden muss, um bei einem seriösen Händler ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen.

  • Relevanz: Dies ist die wichtigste Kennzahl bei einem Totalschaden. Sie basiert auf Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.