Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Unfallstelle sichern
Bleiben Sie ruhig und besonnen! Versuchen Sie die Unfallstelle zu sichern und einen Überblick über die Unfallsituation zu verschaffen.
- Gibt es Verletzte?
- Wie viele Unfallbeteiligte gibt es?
- Braucht jemand Hilfe?
Wenn nötig Erste-Hilfe leisten.
Notruf tätigen
Rufen Sie die Polizei (110) und bei Personenschaden den Notruf (112) an!
Beweissicherung
Sofern nicht klar ist wer der Schuldige ist, sollten Sie bis zum Eintreffen der Polizei, die beteiligten Fahrzeuge an ihrem Standort belassen. Die Unfallstelle sollten Sie dennoch z.B. mit ihrem Handy fotografieren.
Beim Verzicht auf die Polizei
Folgende Daten sollten Sie unbedingt notieren:
- Kennzeichen des Unfallverursachers
- Name und Anschrift des Fahrers
- Name und Anschrift der Zeugen
- Unfalldatum, Uhrzeit und der Ort
- Falls vorhanden Versicherungsdaten des Verursachers
Am selben Tag den Sachverständiger kontaktieren
Sie können uns 24/7 telefonisch erreichen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren oder eine kostenlose Beratung zu erhalten.
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht es Ihnen zu, auf Kosten der gegnerischen Versicherung, Ihren eigenen freien und unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar!
1. Kontakaufnehmen/Terminabsprache
Sie erreichen uns unter: 0151 56480687
Vereinbaren Sie mit uns einfach und unkompliziert Ihren Wunschtermin am Wunschort.
2. Besichtigung
Besichtigung in einer Werkstatt Ihrer Wahl oder bei Ihnen vor Ort
Es wird eine ausführliche Schadensaufnahme durchgeführt und alle wichtigen Fragen abgeklärt. Zusätzlich beraten wir Sie über die weitere Vorgehensweise.
3. Gutachten
Das Gutachten wird durch unseren zertifizierten Kfz-Sachverständigen innerhalb von 24 Stunden gefertigt und an Sie versendet. Parallel kümmern wir uns um die Weiterleitung an die gegnerische Versicherung oder auch an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
4. Auszahlung
Wir begleiten Sie bis zur Auszahlung Ihrer Schadenssumme. Die Schadenssumme wird von der gegnerischen Versicherung auf Ihr Konto überwiesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Kennen Sie Ihre Rechte?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben sie das Recht an:
- Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Freie Wahl der Rechtsanwälte
- Freie Wahl der Autovermietung
- Kostenübernahme des Schadengutachtens
- Vollständige Übernahme der Reparaturkosten oder Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes
- Kostenerstattung der Abschleppkosten
- Kostenerstattung der Mietwagenkosten oder des Nutzungsausfalls
- Ausgleich des merkantilen Minderwertes
- Auslagepauschale
Was Sie nicht müssen:
- Beauftragung eines versicherungsinternen Sachverständigen akzeptieren
- Vertragswerkstatt der Versicherung für die Reparatur akzeptieren
- Anweisungen oder Vorschläge der gegnerischen Versicherung befolgen
- Preisvergleiche anstellen, um eine günstigere Reparaturfirma zu finden