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KFZ Gutachter Wuppertal

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema KFZ-Gutachter

Was soll ich nach einem Verkehrsunfall tun?

Nach einem Unfall sollten Sie zuerst die Unfallstelle sichern und, falls erforderlich, die Polizei rufen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Beteiligten, machen Sie Fotos vom Unfallort und informieren Sie Ihre Versicherung. Um Ihre Schadensersatzansprüche optimal durchzusetzen, sollten Sie schnellstmöglich einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen.

Warum benötige ich einen KFZ-Gutachter?

Ein KFZ-Gutachter erstellt ein neutrales Gutachten über die Höhe des Schadens, den Reparaturaufwand und den Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Unfallgegner geltend machen möchten.

Kann ich meinen eigenen Fahrzeuggutachter wählen?

Ja! Sie haben das Recht, einen unabhängigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners vorschreiben, welchen Gutachter Sie nehmen sollen.

Zahle ich für das Fahrzeuggutachten selber?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Falls Sie selbst Schuld am Unfall haben, hängt die Kostenübernahme von Ihrer Kaskoversicherung ab.

Kann ich nicht einfach einen Kostenvoranschlag meiner Versicherung einreichen?

Ein Kostenvoranschlag reicht oft nicht aus, da er keine Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder eventuelle Reparaturerschwernisse berücksichtigt. Ein KFZ-Gutachten gibt eine vollständige Einschätzung des Schadens und ist vor Gericht als Beweismittel nutzbar.

Wohin muss ich für die Begutachtung?

Viele KFZ-Gutachter bieten eine mobile Begutachtung an und kommen zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt. Alternativ können Sie das Fahrzeug in der Gutachterstelle oder einem Partnerbetrieb begutachten lassen.

Kann ich mir den Schadensersatz auch auszahlen lassen?

Ja, das nennt sich „fiktive Abrechnung“. Sie können sich den ermittelten Schaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des Gutachtens.

Kann ich die Werkstatt für die Reparatur selber auswählen?

Ja, Sie sind nicht verpflichtet, die Werkstatt der Versicherung zu wählen. Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen.

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen KFZ-Sachverständigen schicken, was soll ich tun?

Sie sind nicht verpflichtet, den von der Versicherung gestellten Gutachter zu akzeptieren. Da dieser oft im Interesse der Versicherung handelt, ist es empfehlenswert, einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen.

Wie sind die Kosten für einen KFZ-Gutachter und muss ich diese selbst tragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden kann es je nach Versicherungsvertrag abweichen.

Was sind die Vorteile eines unabhängigen Fahrzeuggutachters?

Ein unabhängiger Gutachter bewertet den Schaden objektiv und ausschließlich in Ihrem Interesse. Er berücksichtigt auch Wertminderung, Nutzungsausfall und eventuelle Vorschäden – Aspekte, die ein Gutachter der gegnerischen Versicherung möglicherweise nicht detailliert einbezieht.

Wie entsteht ein KFZ-Gutachten und was beinhaltet es?

Ein KFZ-Gutachter untersucht das Fahrzeug, dokumentiert den Schaden mit Fotos und erstellt eine detaillierte Analyse. Das Gutachten enthält:

  • Schadenhöhe und Reparaturkosten
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Restwert- und Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Angaben zur Reparaturdauer und -methode